Füherschein
1. Das Mindestalter richtet sich nach den Führerscheinklassen (genaue Aufstellung)
- 16 Jahre Klasse F (landwirtschaftliche Fahrzeuge) Ausbildungsbeginn 6 Monate vor dem 16.Geburtstag
- 17 Jahre Klasse B vorgezogen (siehe L17 Ausbildung) Ausbildungsbeginn mit dem 16.Geburtstag
- 18 Jahre Klassen A, B, B+E, C, C+E Ausbildungsbeginn 6 Monate vor dem 18.Geburtstag
(siehe L-Übungsfahrt) - 21 Jahre Klasse A Klasse C und C + E Klasse D und D + E
2. Antrag auf Erteilung der Lenkerberechtigung
Dieser Antrag wird in unserer Fahrschule ausgefüllt.
Wir erledigen jedoch für Dich den Behördenweg, wenn du uns die notwendigen Unterlagen (Reisepaß, Kopie Geburtsurkunde, Kopie Meldezettel und 1 Foto evtl. bei Namensänderung Kopie Heiratsurkunde) zur Verfügung stellst !
Der Staat Österreich will ganz genau wissen, wer um die Erteilung einer Lenkerberechtigung angesucht hat. Aus diesem Grund wird deine Vergangenheit untersucht. Die Behörde schließt dabei von bereits gesetzten strafbaren Handlungen auf das zukünftige Verhalten. Aus diesem Grund melde dich früh genug zum Führerschein an, damit die Behörde ausreichend Zeit hat am den "AKT" abzuschließen und du die Möglichkeit hast zum gewünschten Termin die Prüfung abzulegen.
3. das ärztliches Gutachten
Ein Arzt deiner Wahl (Liste liegt in unserer Fahrschule auf) stellt fest, ob du geistig und körperlich in der Lage bist, dein angestrebtes Kraftfahrzeug zu lenken.
Es darf aber nicht dein eigener Hausarzt sein! Ohne Arztgutachten keine Theorieprüfung möglich!
Ärzteliste download
4. Deine Ausbildung
Hierbei kannst du auf die jahrelange Erfahrung unserer Fahrschule zurückgreifen und eine ausgezeichnete abwechslungsreiche Ausbildung genießen.
4 Wochen Abendkurs Mo-Fr 18:00-19:40
14 Tage Kurs ist 2 mal täglich Kurs (Mittags und Abends 18:00-19:40).
Zusätzlich stehen dir unsere Computerübungsplätze rund um die Uhr kostenlos zur Verfügung. Du kannst nach Lektionen üben, oder eine Prüfung simulieren. Die praktischen Fahrstunden laufen den ganzen Tag und wir werden dich zum sicheren Verkehrsteilnehmer ausbilden. Eine genaue Einteilung wird täglich beim Theorieunterricht gemacht.
5. Die Unterweisung in lebensrettende Sofortmaßnahmen am Ort des Verkehrsunfalls
Der ERSTE HILFE Kurs muss von jedem Führerscheinanwärter besucht werden. Die genauen Termine hängen in der Fahrschule aus bzw. kann dir unser Team Auskunft darüber geben. Ohne Nachweis keine Praxisprüfung möglich!
Rotes Kreuz Judenburg
Burggasse 102
8750 Judenburg
Telefon: 03572/82100
Fax-Sekretariat: 03572/82100-33
judenburg@st.redcross.or.at
www.ju.st.redcross.or.at
Rotes Kreuz Knittelfeld
Gaalerstraße 6
8720 Knittelfeld
Telefon: 03512/82293
Fax-Sekretariat: 03512/82293-85
knittelfeld@st.redcross.or.at
www.kf.st.redcross.or.at
6. Die ungeliebte Prüfung
Des einen Freud, des anderen Leid..
Deine Prüfung ist in zwei Teile unterteilt, einen Theoretischen und einen Praktischen . Die Theorieprüfung wird am Computer abgenommen. Du musst zuerst die theoretische Prüfung erfolgreich hinter dich bringen, um dann die praktische Fahrprüfung abzulegen. Bei uns wird die theoretische Prüfung meistens Donnerstags abgenommen, die Woche darauf am Dienstag folgt die praktische Prüfung
Wichtig: Amtlichen Lichtbildausweis nicht vergessen (Reisepaß oder Personalausweis).
ab hier startet die Mehrphasenausbildung
Damit solltest du eigentlich bestens informiert sein wie man schnell und unkompliziert zum Führerschein kommt.
Sollten noch Fragen auftreten kannst du uns jederzeit kontaktieren.

zurück
Seite drucken


