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Grundqualifikation C95

Ab 10. September 2009 ist es für alle Lenker von LKWs, die gewerbliche Güter befördern, verpflichtend, bei der Ersterteilung der Lenkberechtigung für die Klasse C einen Nachweis über die Grundqualifikation zu erbringen.
Dies erfolgt durch eine

  • theoretische kommissionelle Prüfung und eine
  • praktische Fahrprüfung


Damit der Fahrerqualifizierungsnachweis gültig bleibt, müssen innerhalb von 5 Jahren 35 Weiterbildungsstunden (5 Tage à 7 Stunden) absolviert werden.


 

WICHTIG: Alle Lenker die vor dem 10. September 2009 im Besitz des C Führerscheines waren müssen keine Prüfung ablegen, lediglich für den Code C95 in den nächsten fünf Jahren die Weiterbildung im Ausmaß von 35 Stunden absolvieren.

 

Infobroschüre gibts hier zum download

 

Anmeldeformular zur Prüfung bei der FA14 zum download

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