L17 Ausbildung
Start mit Deinem 16. Geburtstag
Antrag auf eine "vorgezogene Lenkberechtigung" für die Führerscheinklasse B
(bei der zuständigen Wohnsitz-Behörde - Bezirkshauptmannschaft / Bundespolizei-Direktion).
In diesem Antrag müssen auch ein oder zwei "Begleiter/In" und ein oder zwei Fahrzeuge genannt werden, mit denen die "Ausbildungsfahrten" durchgeführt werden sollen.
Grundausbildung in der Fahrschule
zumindest 26 Lektionen Theorie & 12 Fahr-Lektionen.
Wir empfehlen aber der gesamten Theoriekurs zu Beginn der Ausbildung zu besuchen!
Der Begleiter muss:
- seit mindestens sieben Jahren eine Lenkberechtigung für die Klasse B besitzen
- während der letzten drei Jahre vor Antragstellung Kraftfahrzeuge der Klasse B gelenkt haben
- in einem besonderen Naheverhältnis zum Bewerber stehen und er darf innerhalb der in Ziffer 2 angeführten Zeit nicht wegen eines schweren Verstoßes gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften bestraft worden sein.
Die Durchführung der Ausbildungsfahrten
nur unter Aufsicht eines(r) Begleiters / Begleiter/In Kennzeichnung des Autos (Tafeln und "Ausbildungsfahrt" vorn und hinten, hier kannst du welche downloaden) Mitführen von: Führerschein und Bewilligungsbescheid (Begleiter) und amtlicher Lichtbildausweis (Bewerber) 0,1 ‰ Alkohol für Bewerber und Begleiter,
Führung eines Fahrtenprotokolls.
Nach min 1.000km 1. begleitende Schulung
Ausbildungsfahrt in der Fahrschule mit deinem Fahrlehrer (sitzt hinten im Privatfahrzeug des Schülers) 1 Fahrlektion (50min) und Besprechung (50min) Begleiter muss (müssen) anwesend sein.
Bei einem nicht zufrieden stellenden Ergebnis wir die Besprechung auf 100min ausgedehnt!
Nach nochmals 1.000km 2. begleitende Schulung (min. 14 Tage danach)
Ausbildungsfahrt in der Fahrschule mit deinem Fahrlehrer (sitzt hinten im Privatfahrzeug des Schülers) 1 Fahrlektion (50min) und Besprechung (50min) Begleiter muss (müssen) anwesend sein.
Bei einem nicht zufrieden stellenden Ergebnis wir die Besprechung auf 100min ausgedehnt!
Nach nochmals 1.000km Perfektionsschulung
danach Schulfahrt mit Prüfungssimulation (3 Fahrlektionen) mit dem Fahrschulauto. Begleiter kann anwesend sein muss aber nicht! Besprechung (50 min) folgt.
Bei einem nicht zufrieden stellenden Ergebnis wir die Besprechung auf 100min ausgedehnt!
Die theoretische Abschlussausbildung (9 Lektionen) in der Fahrschule.
Diese entfällt wenn Du sie am Anfang der Ausbildung besucht hast (unsere Empfehlung).
Die Prüfung
Nach vollendetem 17. Lebensjahr legst du eine ganz normale Fahrprüfung ab und erhältst dann den heißersehnten Führerschein.
Aber ACHTUNG! mit diesem Führerschein darfst du: bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nur in Österreich, Deutschland, England, Nordirland, Dänemark fahren!
0,1‰ Alkohol ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gelten für dich dann alle Bestimmungen des Probeführerscheins bis zum 20. Lebensjahr.
Für die Anmeldung L17 werden benötigt vom Bewerber:
Kopie Geburtsurkunde
Kopie Meldezettel
1 Lichtbild
Reisepaß
vom Begleiter:
Kopie Meldezettel
Kopie Führerschein
vom KFZ:
Kopie Zulassungsschein
Gebühren für die BH:
1 Begleiter € 36,5
2 Begleiter € 73,--
Antrag begleitende Schulung & L17 download
Bestätigung Versicherung download

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