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Mehrphasen Ausbildung

hier findes du alle Infos über die Mehrphasen Ausbildung

was ist der DER MEHRPHASEN-FÜHRERSCHEIN ?

1.Phase

Theorie & Praxisausbildung in der Fahrschule

 

2.Phase 2-4 Monaten nach erfolgreicher Prüfung
1. Feedbackfahrt mit speziell geschultem Fahrlehrer.
Die 1.Perfektionsfahrt (Dauer 2 Unterrichtseinheiten) sowie das darauffolgende Gespräch gemäß § 4a Abs. 5 FSG haben folgende Inhalte zu umfassen:
Kontrolle der Sitzposition und Lenkradhaltung
Ökonomisches Fahren
Befahren von Tunnels, wenn dies möglich ist
Befahren von Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen auf Autobahnen oder Autostraßen
Befahren von komplexen Querstellen
Überholen
Anwenden des Sekundentrainings
Bei der Nachbesprechung ist auf die individuellen Mängel und Stärken einzugehen und eine Hilfestellung zur
weiteren Verbesserung des Verhaltens im Straßenverkehr zu geben.
Zur Dokumentation ist dem Kandidaten ein Protokoll zu überreichen.
Anmeldungen unter 03572/82 682 oder fahrschule@blauensteiner.net


3.Phase nach 3-9 Monaten nach erfolgreicher Prüfung
Fahrsicherheitstraining & verkehrspsychologisches Gruppengespräch

 

Im Fahrsicherheitstraining sind den Teilnehmern einerseits die fahrphysikalischen Grenzen
und die daraus resultierenden Unfallgefahren zu demonstrieren.


FSZ Kalwang 03846/20090 fahrsicherheit.kalwang@oeamtc.at
FSZ Lang-Lebring 03182/40165 fahrsicherheit.lebring@oeamtc.at

FTZ Murtal Fohnsdorf

 

Inhalte PKW
Theoretischer Teil:
· Fahrphysikalische Grundlagen,
· Bremstechnik,
· Mögliche Fahrzeugreaktionen und deren Ursachen beim Durchfahren einer Kurve,
· Ursachen, die zum Über- und Untersteuern eines Kraftfahrzeuges führen,
· Passive und aktive Sicherheitseinrichtungen im und am Kraftfahrzeug.

 

 Praktischer Teil:
· Slalom,
· Bremsübungen,
· Bremsausweichübung,
· Kurventechnik,
· Handlingtraining.


 Inhalte Motorrad
Theoretischer Teil
· Fahrphysikalische Grundlagen,
· Blicktechnik,
· Bremstechnik,
· Kurvenfahrstile,
· Sicherheitstipps.

Praktischer Teil

· Überprüfen der richtigen Sitzposition und Durchführen von Lenkübungen,
· Bremsübungen (Gefahrenbremsung, Notbremsung und Bremswegvergleich),
· Bremsausweichübung,
· Bremsen auf einseitig glatter Fahrbahn
· Richtiges Kurvenfahren und bremsen in Kurven und
· Korrigieren eines über- und untersteuernden Kraftfahrzeuges.

Das Fahrsicherheitstraining beinhaltet eine verkehrspsychologische Diskussion, bei der individuellen Stärken
und Schwächen der Teilnehmer herausgearbeitet werden.

weitere Infos unter
www.oeamtc.at/fahrsicherheit
  
4.Phase nach 6-12 Monaten nach erfolgreicher Prüfung
2. Feedbackfahrt mit speziell geschultem Fahrlehrer.
Die 2. Perfektionsfahrt (Dauer 2 Unterrichtseinheiten) sowie das darauffolgende Gespräch gemäß § 4a Abs. 5 FSG haben folgende Inhalte zu umfassen:

seit November 2008

Schwerpunkt ist auf die Inhalte der umweltbewussten und treibstoffsparenden Fahrweise zu legen zu den Gewinnern beim Spritsparen

Verkehrssicherheit
Kommentiertes Fahren für die Dauer von rund zehn Minuten
Durchführen von Nebentätigkeiten
Gefahrentraining
Dynomentraining (Gefahrenlehre) und 3A-Lehre
Diskussion über das Verhalten in Tunnels bei außergewöhnlichen Situationen
Diskussion über die Notwendigkeit und Gefahren von Nebentätigkeiten.
Bei der Nachbesprechung ist auf die individuellen Mängel und Stärken insbesondere im Vergleich zur ersten Feedbackfahrt
einzugehen und eine Hilfestellung und Zielsetzungen zur selbstständigen Verbesserung des Verhaltens im Straßenverkehr zu geben.
Zur Dokumentation ist dem Kandidaten ein Protokoll zu überreichen.

Anmeldungen unter 03572/82 682 oder fahrschule@blauensteiner.net

 

Gültigkeit hat die Mehrphasen Ausbildung für die Führerscheinklassen A und B

 

 

Welche Sanktionen drohen bei Nicht-Absolvierung?

Wer nicht die komplette zweite Ausbildungsphase in diesem Zeitraum absolviert,
wird schriftlich vom Führerscheinregister dazu aufgefordert.
Werden die fehlenden Module dennoch nicht innerhalb von weiteren vier Monaten absolviert,
wird die Probezeit um ein Jahr verlängert.
Nach einer zweiten Nachfrist von nochmals vier Monaten wird die Lenkberechtigung bis zur Absolvierung aller Ausbildungsinhalte entzogen.

 

Klasse B
Nach 12 Monaten
Verständigung mit Nachfrist
+Androhung der Probezeitverlängerung
+Androhung der Entziehung der Lenkberechtigung

Nach 16 Monaten
Anordnung der fehlenden Stufen
+Verlängerung der Probezeit

Nach 20 Monaten
Entzug der Lenkberechtigung bis zum Absolvieren der fehlenden Stufen

 

Klasse L17
Nach 12 Monaten
Verständigung mit Nachfrist
+Androhung der Probezeitverlängerung
+Androhung der Entziehung der Lenkberechtigung

Nach 16 Monaten
Anordnung der fehlenden Stufen
+Verlängerung der Probezeit

Nach 20 Monaten
Entzug der Lenkberechtigung bis zum Absolvieren der fehlenden Stufen

 

Klasse A
Nach 9 Monaten
Verständigung mit Nachfrist
+Androhung der Probezeitverlängerung
+Androhung der Entziehung der Lenkberechtigung

Nach 13 Monaten
Anordnung der fehlenden Stufen
+Verlängerung der Probezeit

Nach 17 Monaten
Entzug der Lenkberechtigung bis zum
Absolvieren der fehlenden Stufen 

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ab Nov. 08 Schwerpunkt bei der 2. Perfektionsfahrt

>>zu den Gewinnern

 

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