Auch Inhaber einer Lenkberechtigung der Klasse B dürfen Leichtmotorräder (Hubraum max. 125 ccm, Leistung max. 15 PS) lenken, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Mindestens fünfjähriger Besitz der Lenkberechtigung Klasse B
- abgelaufene Probezeit,
- Bestätigung über praktische Fahrübungen
(6 Stunden)