Ab 10. September 2009 ist es für alle Lenker von LKWs, die gewerbliche Güter befördern, verpflichtend, bei der Ersterteilung der Lenkberechtigung für die Klasse C einen Nachweis über die Grundqualifikation zu erbringen.
Dies erfolgt durch eine
Damit der Fahrerqualifizierungsnachweis gültig bleibt, müssen innerhalb von 5 Jahren 35 Weiterbildungsstunden (5 Tage à 7 Stunden) absolviert werden.
WICHTIG: Alle Lenker die vor dem 10. September 2009 im Besitz des C Führerscheines waren müssen keine Prüfung ablegen, lediglich für den Code C95 in den nächsten fünf Jahren die Weiterbildung im Ausmaß von 35 Stunden absolvieren.
Infobroschüre gibts hier zum download