Mehrphasen Ausbildung
hier findes du alle Infos über die Mehrphasen Ausbildung, was ist der DER MEHRPHASEN-FÜHRERSCHEIN ?
1. Phase
- Theorie & Praxisausbildung in der Fahrschule
2. Phase
- Führerschein B: 1.Perfektionsfahrt 2-4 Monate, Fahrsicherheitstraining 3-9 Monate, 2.Perfektionsfahrt 6-12 Monate (Reihenfolge beachten !)
- Führerschein L17: Fahrsicherheitstraining 3-9 Monate, 2.Perfektionsfahrt 6-12 Monate (Reihenfolge beachten !)
- Führerschein A: Fahrsicherheitstraining 2-12 Monate, 2.Perfektionsfahrt 4-14 Monate (Reihenfolge beachten !)
FAZ Fohnsdorf 03573/340033 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Fahrzentrum Pirka 0664/82 73 201, 0676/849 748 201 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
FSZ Kalwang 03846/20090 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
FSZ Lang-Lebring 03182/40165 fahrsicherheit.lebring@oeamtc
Welche Sanktionen drohen bei Nicht-Absolvierung?
Werden nicht alle vorgeschriebenen Module der Mehrphasenausbildung (Perfektionsfahrt/en und Fahrsicherheitstraining) innerhalb von zwölf (Klasse B) bzw. 14 Monaten (Klassen A1, A2 oder A) nach Erteilung der Lenkberechtigung absolviert, erhält die Fahranfängerin/der Fahranfänger ein Erinnerungsschreiben und vier Monate Nachfrist.
- Wird innerhalb dieser vier Monate die Ausbildung nicht absolviert, verlängert sich die Probezeit um ein Jahr und es gibt eine weitere Nachfrist von vier Monaten.
- Wird innerhalb der zweiten Nachfrist die Absolvierung der fehlenden Module wieder nicht nachgewiesen, kommt es zum Entzug der Lenkberechtigung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Nachweis erfolgt.
- Die Behörde kann in bestimmten Fällen (z.B. schwere Erkrankung, Schwangerschaft) für eine angemessene Zeit vom Entzug der Lenkberechtigung absehen, wenn dies nachgewiesen wird.