L17
FÜHRERSCHEIN
Führerschein L17
Start mit 15 1/2 Jahren
L17 kannst Du mit A1 oder F kombinieren, (wir beraten dich gerne persönlich oder telefonisch)
Grundausbildung in der Fahrschule
Theoriekurs (wahlweise 14 Tagekurs oder 4 Wochenkurs) & 12 Fahrlektionen.
Empfehlenswert wäre es im Anschluss bereits die Theorieprüfung abzulegen, muss aber nicht!
Die Begleitpersonen müssen:
seit mindestens sieben Jahren eine Lenkberechtigung für die Klasse B besitzen
während der letzten drei Jahre vor Antragstellung Kraftfahrzeuge der Klasse B gelenkt haben
in einem besonderen Naheverhältnis zum Bewerber stehen und er darf innerhalb der in Ziffer 2 angeführten Zeit nicht wegen eines schweren Verstoßes gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften bestraft worden sein.
Die Durchführung der Ausbildungsfahrten nur unter Aufsicht eines(r) Begleiters / Begleiter/In Kennzeichnung des Autos (Tafeln und "Ausbildungsfahrt" vorn und hinten, hier kannst du welche downloaden)
Mitführen von: Führerschein und Bewilligungsbescheid (Begleiter) und amtlicher Lichtbildausweis (Bewerber) 0,1 ‰ Alkohol für Bewerber und Begleiter,
unbedingt Fahrtenprotokoll schreiben !!
Nach min 1.000 km 1. begleitende Schulung
Ausbildungsfahrt in der Fahrschule mit deinem Fahrlehrer (sitzt hinten im Privatfahrzeug des Schülers) 1 Fahrlektion (50min) und Besprechung (50min) Begleiter muss (müssen) anwesend sein. Bei einem nicht zufrieden stellenden Ergebnis wir die Besprechung auf 100min ausgedehnt!
Nach nochmals 1.000 km 2. begleitende Schulung (min. 14 Tage danach)
Ausbildungsfahrt in der Fahrschule mit deinem Fahrlehrer (sitzt hinten im Privatfahrzeug des Schülers) 1 Fahrlektion (50min) und Besprechung (50min) Begleiter muss (müssen) anwesend sein. Bei einem nicht zufrieden stellenden Ergebnis wir die Besprechung auf 100min ausgedehnt!
Nach nochmals 1.000 km Perfektionsschulung
danach Schulfahrt mit Prüfungssimulation (3 Fahrlektionen) mit dem Fahrschulauto. Begleiter kann anwesend sein muss aber nicht! Besprechung (50 min) folgt.
Bei einem nicht zufrieden stellenden Ergebnis wir die Besprechung auf 100min ausgedehnt!
Die theoretische Abschlussausbildung (9 Lektionen) in der Fahrschule.
Diese entfällt wenn Du sie am Anfang der Ausbildung besucht hast (unsere Empfehlung).
Die Praxisprüfung
Nach vollendetem 17. Lebensjahr legst du eine ganz normale Fahrprüfung ab und erhältst dann den heißersehnten Führerschein.
Aber ACHTUNG! mit diesem Führerschein darfst du: bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nur in Österreich, England, Nordirland, Dänemark fahren!
0,1‰ Alkohol ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gelten für dich dann alle Bestimmungen des Probeführerscheins bis zum 20. Lebensjahr.
Für die Anmeldung L17 werden benötigt vom Bewerber:
Kopie Geburtsurkunde
Kopie Meldezettel
1 Lichtbild
Reisepass
vom Begleiter:
Kopie Meldezettel
Kopie Führerschein
Gebühren für die BH: € 35,10,-- für die Bescheidausstellung