MEHRPHASEN
AUSBILDUNG

hier findest du alle Infos über die Mehrphasen Ausbildung, was ist der DER MEHRPHASEN-FÜHRERSCHEIN ?

1. Phase

  • Theorie & Praxisausbildung in der Fahrschule

2. Phase

  • Führerschein B: 1.Perfektionsfahrt 2-4 Monate, Fahrsicherheitstraining 3-9 Monate, 2.Perfektionsfahrt 6-12 Monate (Reihenfolge beachten!)

  • Führerschein L17: Fahrsicherheitstraining 3-9 Monate, 2.Perfektionsfahrt 6-12 Monate (Reihenfolge beachten!)

  • Führerschein A: Fahrsicherheitstraining 2-12 Monate, 2.Perfektionsfahrt 4-14 Monate (Reihenfolge beachten!)


FAZ Fohnsdorf
03573/340033
info@faz-fohnsdorf.at

Fahrzentrum Pirka
0664/82 73 201, 0676/849 748 201
office@fahrzentrum.at

FSZ Kalwang
03846/20090
fahrsicherheit.kalwang@oeamtc.at

FSZ Lang-Lebring
03182/40165
fahrsicherheit.lebring@oeamtc.at


Welche Sanktionen drohen bei Nicht-Absolvierung?

Werden nicht alle vorgeschriebenen Module der Mehrphasenausbildung (Perfektionsfahrt/en und Fahrsicherheitstraining) innerhalb von zwölf (Klasse B) bzw. 14 Monaten (Klassen A1, A2 oder A) nach Erteilung der Lenkberechtigung absolviert, erhält die Fahranfängerin/der Fahranfänger ein Erinnerungsschreiben und vier Monate Nachfrist.

  • Wird innerhalb dieser vier Monate die Ausbildung nicht absolviert, verlängert sich die Probezeit um ein Jahr und es gibt eine weitere Nachfrist von vier Monaten.

  • Wird innerhalb der zweiten Nachfrist die Absolvierung der fehlenden Module wieder nicht nachgewiesen, kommt es zum Entzug der Lenkberechtigung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Nachweis erfolgt.

  • Die Behörde kann in bestimmten Fällen (z.B. schwere Erkrankung, Schwangerschaft) für eine angemessene Zeit vom Entzug der Lenkberechtigung absehen, wenn dies nachgewiesen wird.