FS-STUFEN A
Motorrad Führerscheinstufen
Ein Motorrad lenken darf, wer einen Führerschein der Klasse A1, A2 oder A hat oder
wer einen Führerschein der Klasse B mit dem eingetragenen Code 111 hat (siehe Leichtmotorrad bis 125 ccm)
Mindestalter für die einzelnen Motorradklassen:
A1 - 16 Jahre
A2 - 18 Jahre
A - 20 Jahre im Stufenzugang, 24 Jahre bei Direkteinstieg
Berechtigungsumfang:
A1
- Motorräder mit und ohne Beiwagen maximal 125 ccm Hubraum und 11 kW (15 PS) sowie maximal 0,1 kW/kg Eigengewicht.
- dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW (20 PS)
A2
- Motorräder mit und ohne Beiwagen maximal 35 kW (48 PS) und 0,2 kW/kg Eigengewicht. Die gedrosselte Version darf nur von einem Fahrzeug mit nicht mehr als der doppelten Leistung abgeleitet sein.
A
- Motorräder mit und ohne Beiwagen ohne Leistungsbeschränkung
- dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW (20 PS)
1. Ausbildungsphase und Prüfung
Theorie: 20 Unterrichtseinheiten Basisunterricht (allgemeiner Teil) und 8 Unterrichtseinheiten klassenspezifisch (in der Fahrschule). Wenn gleichzeitig der Führerschein B gemacht wird, ist der allgemeine Teil für beide Führerschein-Klassen gültig.
Praxis: mind. 14 Fahrstunden (mit einem Fahrlehrer der Fahrschule); davon mindestens 8 auf Straßen mit öffentlichem Verkehr.
Erste Hilfe Kurs
Prüfungsablauf:
Der Prüfungsantritt muss binnen 18 Monaten nach Abschluss der Ausbildung erfolgen, sonst ist die Ausbildung zu wiederholen.
Die Theorie-Prüfung findet an einem PC statt, die Prüfungsfragen sind im Multiple-Choice-Verfahren (also mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten) zu beantworten. Achtung: Bei einer Frage können eine bis alle Antworten richtig sein. Eine Frage gilt als richtig beantwortet, wenn alle richtigen Antworten auch als solche markiert wurden.
Die Praxis-Prüfung dauert mind. 25 Minuten.
Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, kann dieser frühestens nach 14 Tagen wiederholt werden.
Mit der bestandenen Prüfung ist die 1. Ausbildungsphase abgeschlossen und Sie erhalten unmittelbar anschließend den vorläufigen Führerschein
(4 Wochen gültig und nur in Österreich!) und ein Kostenblatt. Der Scheckkartenführerschein wird nach Bezahlung der Gebühren mit der Post zugeschickt.
Probezeit: Es besteht eine Probezeit von 2 Jahren (unabhängig vom Lebensalter). In dieser Zeit gilt ein Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille).
Bei schweren Verstößen innerhalb der Probezeit (z.B. Fahrerflucht, Geschwindigkeitsdelikte, Vorrangverletzung etc.) wird von der Behörde eine kostenpflichtige Nachschulung angeordnet. Dadurch verlängert sich die Probezeit um ein weiteres Jahr.
2. Ausbildungsphase
Diese Ausbildungsphase gilt für jene Personen, die erstmalig die Führerscheinklasse B oder eine der Motorradklassen (A1, A2 oder A) erwerben.
Auch wenn Sie schon einen Führerschein B haben, ist trotzdem die für die Klasse A vorgesehene Ausbildung zu absolvieren.
Bei gleichzeitigem Erwerb der Führerscheine A und B sind beide jeweils dafür vorgesehenen 2. Ausbildungsphasen zu durchlaufen.
Ablauf und Reihenfolge der 2. Ausbildungsphase:
Ein eintägiges Fahrsicherheitstraining (etwa 8,5 Stunden), inkl. verkehrspsychologisches Gruppengespräch in einem Zeitraum von 2-12 Monaten nach Erhalt des Führerscheins.
Eine Perfektionsfahrt (2 x 50 Minuten inkl. Gespräch über das Erlebte) in einem Zeitraum von 4-14 Monaten nach Erhalt des Führerscheins.
Zwischen Fahrsicherheitstraining und Perfektionsfahrt muss ein Zeitraum von mindestens 2 Monaten liegen. Die Perfektionsfahrt kann nur in einer Fahrschule absolviert werden.
Das Fahrsicherheitstraining kann in den Fahrsicherheitszentren des ÖAMTC, des ARBÖ und teilweise auch bei Fahrschulen absolviert werden.
Prüfungen sind in der 2. Ausbildungsphase nicht vorgesehen. Sollte die Ausbildung nicht oder nicht vollständig in dem dafür vorgesehenen Zeitraum absolviert werden, so drohen nach Setzung einer Nachfrist:
Verlängerung der Probezeit und im schlimmsten Fall: Entziehung der Lenkberechtigung bis zur vollständigen Absolvierung der Ausbildung
Aufstieg: Im Stufenmodell der Motorradklassen ist der erleichterte Aufstieg in die nächst höhere Klasse möglich. Voraussetzungen:
2 Jahre Besitz der niedrigeren Klasse, Absolvierung der 2. Ausbildungsphase, 7 Stunden Praxistraining (in einer Fahrschule) oder eine Fahrprüfung