L
ÜBUNGSFAHRT

L-Übungsfahrt

Start 6 Monate vor Deinem 18. Geburtstag nur für den Führerschein B
Grundsätzlich läuft bis zur Computerprüfung alles gleich wie beim "normalen Führerschein".

Am Ende der Theorieausbildung kannst Du und Dein Begleiter bei der BH bzw. bei uns den Antrag auf Übungsfahrt stellen.

Der Begleiter muss:

  • seit mindestens sieben Jahren eine Lenkberechtigung für die Klasse B besitzen

  • während der letzten drei Jahre vor Antragstellung Kraftfahrzeuge der Klasse B gelenkt haben

  • und er darf innerhalb der in Ziffer 2 angeführten Zeit nicht wegen eines schweren Verstoßes gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften bestraft worden sein.

Die Durchführung der Ausbildungsfahrten

nur unter Aufsicht eines(r) Begleiters / Begleiter/In Kennzeichnung des Autos (Tafeln und "Übungsfahrt" vorn und hinten, hier kannst du welche downloaden)
Mitführen von: Führerschein und Bewilligungsbescheid (Begleiter) und amtlicher Lichtbildausweis (Bewerber) 0,1 ‰ Alkohol für Bewerber und Begleiter
Einige Tage vor der praktischen Prüfung (du musst 18 sein) absolvieren wir mit dir die Perfektionsschulung mit dem Fahrschulauto.
Wie viele Fahrlektionen dann notwendig sind hängt von deinem Können ab.

wenn du weitere bzw. genauere Informationen benötigst bitte melde dich bei uns.