L17
FÜHRERSCHEIN

Führerschein L17

Empfehlenswert wäre es im Anschluss bereits die Theorieprüfung abzulegen, muss aber nicht!

Die Begleitpersonen müssen:

seit mindestens sieben Jahren eine Lenkberechtigung für die Klasse B besitzen
während der letzten drei Jahre vor Antragstellung Kraftfahrzeuge der Klasse B gelenkt haben
in einem besonderen Naheverhältnis zum Bewerber stehen und er darf innerhalb der in Ziffer 2 angeführten Zeit nicht wegen eines schweren Verstoßes gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften bestraft worden sein.

Die Durchführung der Ausbildungsfahrten nur unter Aufsicht eines(r) Begleiters / Begleiter/In Kennzeichnung des Autos (Tafeln und "Ausbildungsfahrt" vorn und hinten, hier kannst du welche downloaden)
Mitführen von: Führerschein und Bewilligungsbescheid (Begleiter) und amtlicher Lichtbildausweis (Bewerber) 0,1 ‰ Alkohol für Bewerber und Begleiter,
unbedingt Fahrtenprotokoll schreiben !!


Nach min 1.000 km 1. begleitende Schulung

Ausbildungsfahrt in der Fahrschule mit deinem Fahrlehrer (sitzt hinten im Privatfahrzeug des Schülers) 1 Fahrlektion (50min) und Besprechung (50min) Begleiter muss (müssen) anwesend sein. Bei einem nicht zufrieden stellenden Ergebnis wir die Besprechung auf 100min ausgedehnt!


Nach nochmals 1.000 km 2. begleitende Schulung (min. 14 Tage danach)

Ausbildungsfahrt in der Fahrschule mit deinem Fahrlehrer (sitzt hinten im Privatfahrzeug des Schülers) 1 Fahrlektion (50min) und Besprechung (50min) Begleiter muss (müssen) anwesend sein. Bei einem nicht zufrieden stellenden Ergebnis wir die Besprechung auf 100min ausgedehnt!


Nach nochmals 1.000 km Perfektionsschulung

danach Schulfahrt mit Prüfungssimulation (3 Fahrlektionen) mit dem Fahrschulauto. Begleiter kann anwesend sein muss aber nicht! Besprechung (50 min) folgt.
Bei einem nicht zufrieden stellenden Ergebnis wir die Besprechung auf 100min ausgedehnt!

Die theoretische Abschlussausbildung (9 Lektionen) in der Fahrschule.
Diese entfällt wenn Du sie am Anfang der Ausbildung besucht hast (unsere Empfehlung).

Die Praxisprüfung
Nach vollendetem 17. Lebensjahr legst du eine ganz normale Fahrprüfung ab und erhältst dann den heißersehnten Führerschein.

Aber ACHTUNG! mit diesem Führerschein darfst du: bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nur in Österreich, England, Nordirland, Dänemark fahren!
0,1‰ Alkohol ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gelten für dich dann alle Bestimmungen des Probeführerscheins bis zum 20. Lebensjahr.


Für die Anmeldung L17 werden benötigt vom Bewerber:


vom Begleiter:


Gebühren für die BH: € 35,10,-- für die Bescheidausstellung

Fahrtenprotokoll download

L17 Tafel download