FS-KLASSEN

AM Geschwindigkeit max. 45km/h Bauartgeschwindigkeit. 50 ccm Hubraum, ab 15 Jahren

A1 Motorräder mit oder ohne Beiwagen 125ccm 11kW, Kraftfahrzeuge mit 3 Rädern 15kW, ab 16 Jahren

A2 Motorräder mit oder ohne Beiwagen 35kW, ab 18 Jahren

A Motorräder mit oder ohne Beiwagen, ab 24 Jahren

B Kraftwagen max. 8 Plätze + Lenkerplatz höchstzulässige Gesamtmasse < 3500 kg, ab 18 Jahren bzw. bei L17 ab 17 Jahren

C Kraftwagen max. 8 Sitzplätze höchstzulässige Gesamtmasse > 3500 kg Sonderfahrzeuge Unbesetzte Omnibusse, ab 21 Jahren

C1 Unterklasse Kraftwagen der Klasse C max. 7500 kg höchstzulässige Gesamtmasse, ab 18 Jahren

D Kraftwagen mind. 8 Sitzplätzen außer Lenker Sonderfahrzeuge, ab 21 Jahren

D1 Kraftwagen 8-16 Sitzplätzen außer Lenker , Gesamtlänge max. 8m, ab 21 Jahren

D1+E Kraftwagen 8-16 Sitzplätzen außer Lenker und schwere Anhänger, ab 21 Jahren

B+E Kraftwagen der Klasse B mit anderen Anhängern als der Klasse B gezogen werden, ab 18 Jahren

C+E Kraftwagen der Klasse C mit denen andere als leichte Anhänger gezogen werden, ab 21 Jahren

C1+E Kraftwagen der Unterklasse C1 mit denen andere als leichte Anhänger gezogen werden sofern höchstzulässige Gesamtmasse des Anhängers < Eigenmasse des Zugfahrzeuges Summe beider höchstzulässige Gesamtmassen. < 12000 kg, ab 18 Jahren

D+E Kraftwagen der Klasse D mit denen andere als leichte Anhänger gezogen werden, ab 21 Jahren

F Zugmaschinen(50km/h), ab 16Jahren
Motorkarren(50km/h), selbst fahrende Arbeitsmaschinen(50km/h),landwirtschaftliche selbst fahrende Arbeitsmaschinen(50 km/h), Einachs Zugmaschinen (25 km/h), Sonderkraftfahrzeuge (ehemalige Klasse G)